Gebäude Nummer 18 in der gedruckten Broschüre
"Historische Gebäude in Münchberg".
Das Schild befindet sich neben dem Arkadendurchgang.
Schon als die Stadt Münchberg zum Fürstentum Bayreuth gehörte, gab es das markgräfliche Kastenamt, welches in der Preußenzeit (1792-1806) bei der Hardenbergschen Organisation (1. Juni 1797) in das Kammeramt Münchberg umgewandelt wurde. Das Kasten- und Kammeramt waren als Vorgänger des Landratsamts gegenüber in der Ludwigstraße 13 untergebracht.
Als nach dem Übergang des Fürstentums Bayreuth an das Königreich Bayern am 30. Juni 1810 aufgrund der späteren Verordnung vom 16. August 1811 aus dem ehemals preußischen Kammeramt Münchberg ein Rentamt altbayerischer Prägung geworden war und mit Wirkung vom 1. März 1812 die Rechtspflege und allgemeine Verwaltung den bayerischen Landgerichten übertragen wurden, musste diese neue Behörde in Münchberg zweckmäßig untergebracht werden. Besonders geeignet war das dreigeschossige Wohnhaus der Metzgermeisterwitwe Hannemann. Die bayerische Regierung genehmigte am 29. Januar 1813 den Ankauf und Umbau zum Landgerichtsgebäude an der heutigen Stelle Ecke Ludwigstraße/Amtsgasse. 1826/27 wurde die Hauptstraße nach Hof von der Ludwigstraße in die Bismarckstraße verlegt, damit diese nicht mehr mitten durch die Stadt führt. Im Zuge dieser zweckmäßigen Verlegung konnte der Staat noch ein angrenzendes Grundstück erwerben, das zur Vergrößerung des landgerichtlichen Gartens verwendet wurde.
Beim Großfeuer am 12. August 1837 wurden fast alle Häuser der oberen Stadt vernichtet, auch das Landgerichtsgebäude. Bei der Planung zum Wiederaufbau schwebte der Regierung vor, das Landgericht neben das existierende Rentamt zu stellen, welches sich seit 1824 in der Hofer Straße befand. Damit waren der Magistrat und die Gemeindebevollmächtigten aber nicht einverstanden. Gastwirte, Händler und Handwerker befürchteten, dass die Landbevölkerung beim Besuch der abseits gelegenen Ämter nicht mehr in die Stadt käme und so Einbußen zu befürchten sind. 1838 wurde vom Innenministerium in München beschlossen, die Gebäude des Rentamts und des Landgerichts wieder auf ihren alten Plätzen zu errichten. Es gab jedoch Diskussionen, wegen der Feuergefahr, und dass es wohl besser sei, anstatt bisher drei, nur noch zwei Stockwerke hoch zu bauen. Unten sollten die Dienstgeschäfte abgewickelt werden und der obere Stock als Wohnung für den Gerichtsvorstand dienen. Da das neue zweigeschossige Haus aber den doppelten Flächenraum haben müsse, wurde schließlich das Grundstück der angrenzenden Apotheke erworben, welche ebenfalls abgebrannt war. Im Gegenzug kaufte die Stadt die Brandstätten des Maurermeisters Erhard Krauß und den Landarztes Wolf, damit der Apotheker Barth an neuer Stelle in der Ludwigstraße 28 seine Stadtapotheke wieder errichten konnte. Weitere Schwierigkeiten gab es, als die Regierung auch noch auf den Kauf des oberhalb gelegenen Grundstücks bestand, da das neue Landgerichtgebäude nun mit der Front gegen die Hauptstraße zeigen sollte. So musste dem Besitzer Schneidermeister Kraus die hinter dem Rathaus befindliche alte Fronfeste als Gegenleistung überlassen werden und eine Entschädigung von 300 Gulden gezahlt werden, weil er bereits mit dem Wiederaufbau begonnen hatte. Da nun endlich alle Probleme beseitig waren, erteilte das Ministerium des Inneren am 29. Januar 1839 die Genehmigung zum Wiederaufbau des Landgerichts und bewilligte dafür 22.500 Gulden. Gleichzeitig wurden für das dahinter zu errichtende Gefängnis 9.300 Gulden vorgesehen. Weil die Dienst- und Wohnräume des Landgerichts nach dem Großbrand zur Überbrückung vorübergehend in die Häuser des Bäckermeisters Schwenk und des Büttners Kaufmann in die Kulmbacher Straße verlegt wurden, herrschte dort Platzmangel und es war kein geordneter Dienstbetrieb möglich. Außerdem bestand dort in den mit Schindeln bedeckten Holzhäusern größte Feuergefahr. So drängte man auf raschen Neubau des Landgerichts und vergaß im Zuge der eiligen Bauarbeiten die Grundsteinlegung. Dafür wurde ein würdiges Rahmenprogramm für die Hebung des Dachstuhls am 28. September 1839 erarbeitet. Die geladenen königlichen Beamten, städtischen Bediensteten und Honoratioren versammelten sich bereits ab 9 Uhr vormittags. Neben dem offiziellen Teil am Bauplatz feierte man den ganzen Tag mit Musik und Tanz bis in die Nacht hinein im Gasthof zur Post (Bayerischer Hof) und im Harmonielokal.
Die Außenansicht des Gebäudes hat sich seither kaum verändert, lediglich die Aufgaben und der Name der hier untergebrachten Behörde wechselten. Am 1. Juli 1862 wurde er in Bezirksamt Münchberg umgewandelt und das Arbeitsgebiet auf die Verwaltung beschränkt. Die Rechtspflege wurde den Landgerichten neuer Ordnung, den späteren Amtsgerichten, übertragen. 1939 erhielt die Verwaltungsbehörde den Namen „der Landrat“, während eine bayerische Verordnung 1946 dafür die Bezeichnung Landratsamt einführte. 1962 wurden im Untergeschoss Arkaden an der Amtsgasse eingebaut. Ab 1. Juli 1972 wurde der Landkreis Münchberg im Zuge der Gebietsreform in Bayern aufgelöst. 1978 erhielt der Landkreis Hof seine heutige Gestalt, zu dem der größte Teil des Altlandkreises Münchberg jetzt gehört. Der restliche Teil ist nun im Landkreis Bayreuth eingegliedert. Aktuell ist die Berufsfachschule für Krankenpflege der Kliniken HochFranken in dem Gebäude untergebracht.
Vor dem Großbrand 1837 stand im Bereich der linken Gebäudehälfte die Stadtapotheke, in der Johann Wolfgang Döbereiner tätig war. Im Haus, das an der Stelle der heutigen rechten Gebäudehälfte stand, wurde Cornelia Vetterlein 1811 als Tochter des Kammerreferendairs Johann Karl Martin Vetterlein geboren.