Gefängnis

Gefängnis
Gefängnis damals

 

Auf der freien Grünfläche vor dem heutigen Gebäude, stand bis 1980 das Gefängnis direkt an den Bismarckstraße.

Die Gebäude der ehemaligen Justiz stehen noch in der Hofer Straße (Amtsgericht) und in der Ludwigstraße (Landratsamt, vormals Landgericht). Ein Gefängnis gab es zwar auch in Münchberg, aber dies ist heute nicht mehr vorhanden.

Verbunden mit den Stadtrechten erhielt Münchberg 1364 auch die Blutgerichtsbarkeit. Zum Vollzug der Todesstrafen stand ein Galgen am Stadtpark. Doch mussten Verbrecher auch in Haft genommen werden, was im Gefängnis, früher Fronfeste, geschah.

Beim Stadtbrand 1837 wurde fast die gesamte Obere Stadt eingeäschert. Danach dachte man über die Verlegung einiger Amtsgebäude nach. Im Zuge der Überlegungen zu den neu zu errichteten Gebäuden wurde auch die Erweiterung des Landgerichts und der östlich davon vorgesehenen Fronfeste geplant. Vorher befand sie sich seit 1787 hinter dem Rathaus, da das Vorhaben von 1779, das Obere Stadttor mit zwei Gefängnissen zu errichten, nicht umgesetzt wurde. Da aber 1838 zum Wiederaufbau von Landgericht und Stadtapotheke Grundstücke getauscht und Grundstücksflächen erweitert werden mussten, folgte nun die Verlegung der Fronfeste hinter das Königliche Landgericht an der heutigen Amtsgasse.

1884 schildert die Gefängniskommission Münchberg die Zustände an das Königliche Oberlandesgericht Bamberg und beklagt, dass das Gefängnis seinem Zweck nicht mehr genügt. Es sind zwar sechs Hafträume vorhanden, die aber mit nur je zwei Lagerstellen versehen sind und daher nicht nach Vorschrift mit drei Personen belegt werden können. Auch für Arbeiten ist kein Platz mehr zu finden und für einen Gehilfen oder eine Magd kann keine Kammer zur Verfügung gestellt werden. Weiter wird reklamiert, dass die geschweiften Kamine auf Holzblöcken stehen, die nicht mehr stabil sind und im Falle eines Feuers verbrennen könnten, so dass die schweren Kamine einstürzen würden. Der ungenügende Abschluss des Gefängnishofes bietet viele Gelegenheiten zur Flucht der Gefangenen und es sei sehr wunderlich, dass diese nicht häufiger Gebrauch davon machen. Die besten Sicherungsmaßregeln sind noch die Verschlüsse an den rückwärtigen Haustüren des Amtsgebäudes, vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß gehandhabt. Fluchtmöglichkeiten im Gefängnishof gibt es durch Übersteigen der Tore und Mauern. Bauliche Änderungen wären aber mit hohen Kosten verbunden.

Daraufhin hat das Landbauamt Hof vier Monate später die Verschlussvorrichtungen an den rückwärtigen Amtsgerichtgebäudetüren und den Hoftor zwischen Bezirksamts- und Gefängnishof für 82,82 Mark repariert. Bei der folgenden Besichtigung wird protokolliert, dass der Gefängnishof trotz verbesserter Schlösser noch immer zu bemängeln ist. Die Nagelspitzen auf dem Tor sind zu niedrig und haben zu weite Zwischenräume, so dass sich die Gefangenen an ihnen festhalten, hochziehen und das Tor übersteigen können. Auch wäre es wohl sinnvoll, das Münchberger Gefängnis in der Art zu entlasten, dass sämtliche Haftstrafen von mehr als acht Tagen im Landgerichtsgefängnis Hof vollzogen werden sollen. Dies hätte gleichzeitig den Vorteil, dass die Gefangen dort beschäftigt werden können, da im hiesigen Gefängnis bisher keine Arbeit eingeführt ist.

Das ehemalige Königlich Bayerische Bezirksgefängnis wurde noch bis Ende des Zweiten Weltkriegs als Gefängnis genutzt und am 24. November 1980 abgerissen. Heute ist an der Stelle nur noch eine kleine Grünfläche vor dem Gebäude der Agentur für Arbeit zu sehen.


Video: Luftaufnahmen Gefängnis

Texter, Autoren, Fotografen, Rechteinhaber oder Quellen:
Rainer Fritsch, Rudi Hacker, Stadtarchiv
HMW Station: O9 Gefängnis - Adresse: Amtsgasse 4